Die Bekämpfung von Schadnagern im städtischen Umfeld befasst sich hauptsächlich mit der Wanderratte (Rattus norvegicus), der Hausmaus (Mus musculus). Der Steinmarder (Martes foina) gehört als Raubtier zoologisch nicht zu den Schadnagern, kann aber gleichwohl in Haus und Fahrzeugen Bissschäden anrichten. Ratten als auch Mäuse sind zudem aus Sicht des Hygieneschutzes beachtenswerte Gefahren.

Ratten und Mäuse bekämpfen wir unter Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften in der Regel im Köderverfahren. Dabei werden unter Beachtung der biologischen Besonderheiten Boxen an den betreffenden Orten aufgestellt. Diese werden mit einem Köder bestückt, der Antikoagulanzien (blutgerinnungshemmende Mittel) enthält. Diese Köderstellen werden in Abständen kontrolliert und erneuert, bis der Befall getilgt ist.

Parallel dazu werden Sicherungsmängel gesucht und dokumentiert, um einen erneuten Befall durch Ratten und Mäuse zu vermeiden. Bei geringerem Befall können Ratten und Mäuse auch durch Schlagfallen bekämpft werden. Marder werden mit Vergrämungsmethoden vertrieben.